Eltern

SPÖ setzt Senkung von Begleitkosten bei Krankenhausaufenthalten von Kindern durch

Eltern müssen künftig für die Begleitung von Kindern bis drei Jahren in Krankenhäusern nichts zahlen Seit vielen Monaten kämpft SPÖ-Landesparteivorsitzender Kontroll-Landesrat Sven Hergovich darum, dass Eltern keine Begleitkosten bei Krankenhausaufenthalten ihrer Kinder zahlen müssen. Im NÖ Landtag wurde nun einstimmig beschlossen, dass die Begleitkosten von Kindern bis drei Jahren komplett entfallen und für ältere Kinder gestaffelte Tarife gelten. „Kein Kind, das im Krankenhaus stationär betreut wird, darf ohne die notwendige Begleitung eines Elternteils oder einer vertrauten Person sein. Dass die Begleitkostenregelung nun zugunsten der niederösterreichischen Familien angepasst wurde, ist erfreulich, kann aber noch nicht das Ende der Fahnenstange sein“,

21.11.2024|Gesundheit und Pflege, Karin Scheele|

Schnabl/Pfister: „Eltern müssen sich aktuell Urlaub nehmen, um Kinder in Quarantäne zu betreuen!“

Sonderbetreuungszeit gilt erst ab 1. Oktober; Türkis-grüne Bundesregierung muss Fehler umgehend korrigieren Bis Juli 2021 bekamen Eltern Sonderbetreuungszeit zugesprochen, wenn Kindergarten oder Schule geschlossen wurden und dort keine Betreuung angeboten wurde oder das eigene Kind in Quarantäne musste. Diese Verordnung bzgl. der Sonderbetreuungszeit ist mit Juli ausgelaufen und wurde nun, auf Drängen der Gewerkschaften, verlängert. Diese gilt allerdings erst ab 1. Oktober 2021! Der Landesparteivorsitzende der SPÖ NÖ, LHStv. Franz Schnabl, fordert daher umgehend die Korrektur dieses Fehlers: „Wie die Arbeiterkammer Niederösterreich berichtet, ist die Aufregung der Eltern aktuell sehr groß, da sie nicht wissen, wie sie

Nach oben