Gemeinden

Kocevar zum Gemeindepaket: „Unausgegoren und handwerklich schlecht!“

SPÖ NÖ begrüßt die Abschaffung des nichtamtlichen Stimmzettels sowie die Einführung einer Mutterschutz- bzw. Karenzmöglichkeit und stimmt in Zeiten der Teuerung und der sozialen Krise gegen eine Erhöhung der Bürgermeisterbezüge Das sogenannte Gemeindepaket, welches im NÖ Landtag behandelt wurde, besteht im Wesentlichen aus einer Änderung des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes, der Änderung der NÖ Gemeindeordnung und der NÖ Gemeinderatswahlordnung. Neben der Tatsache, dass der SPÖ das Gemeindepaket nur rund 48 Stunden vor dem Ausschuss vor die Nase geknallt wurde, kritisierte Kommunalsprecher LAbg. Wolfgang Kocevar insbesondere, dass überfällige Regelungen zur Entschädigung der Wahlbeisitzer und klare Regelungen zur Zustellung von Wahlkarten

Kocevar/Pfister: „Modernes Dienstrecht für Gemeindebedienstete befindet sich auf der Zielgeraden!“

Dienstrecht für Niederösterreichs Gemeindebedienstete wird modernisiert und zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessert SPÖ-Kommunalsprecher LAbg. Wolfgang Kocevar und der Vorsitzende der FSG NÖ, LAbg. Rene Pfister, zeigen sich äußerst zuversichtlich, dass die Gewerkschaften und Gemeindevertreterverbände bald ein modernes Gemeindebedienstetengesetz präsentieren werden: „Aus den Verhandlungen hören wir nur Positives und sind guter Dinge, dass es bald zu einem Abschluss kommen wird, der für alle Gemeindebedienstete in Niederösterreich nur Verbesserungen bringt! Wir setzen hier ganz klar auf den sozialpartnerschaftlichen Weg, der sich seit Jahrzehnten bewährt hat!“ Zurufe von außen – in diesem Fall von den Grünen, die im kommenden Landtag

Dworak/Kocevar: „Gemeinden brauchen Planungssicherheit!“

Schwellenwerteverordnung muss langfristig sichergestellt werden, um für Planbarkeit und Rechtssicherheit bei der Vergabe zu sorgen Der Kommunalsprecher der SPÖ NÖ, LAbg. Wolfgang Kocevar, betonte anlässlich der Debatte im NÖ Landtag betreffend Verlängerung und Anpassung der Schwellenwerteverordnung 2023, dass es ein Gebot der Stunde ist, die Schwellenwerte auf zumindest 150.000 Euro für Direktvergaben und 2 Millionen Euro bei Bauvorhaben zu erhöhen: „Dass ÖVP und Grüne auf Bundesebene diese Verordnung mit Ende 2022 auslaufen und bis 30. Juni 2023 provisorisch verlängert haben, birgt für viele Gemeinden das Risiko, keine mittel- und langfristigen Planungssicherheiten bei ihren Ausschreibungen und Vergaben zu haben.

28.04.2023|Allgemeines|
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