SPÖ setzt Senkung von Begleitkosten bei Krankenhausaufenthalten von Kindern durch
Eltern müssen künftig für die Begleitung von Kindern bis drei Jahren in Krankenhäusern nichts zahlen Seit vielen Monaten kämpft SPÖ-Landesparteivorsitzender Kontroll-Landesrat Sven Hergovich darum, dass Eltern keine Begleitkosten bei Krankenhausaufenthalten ihrer Kinder zahlen müssen. Im NÖ Landtag wurde nun einstimmig beschlossen, dass die Begleitkosten von Kindern bis drei Jahren komplett entfallen und für ältere Kinder gestaffelte Tarife gelten. „Kein Kind, das im Krankenhaus stationär betreut wird, darf ohne die notwendige Begleitung eines Elternteils oder einer vertrauten Person sein. Dass die Begleitkostenregelung nun zugunsten der niederösterreichischen Familien angepasst wurde, ist erfreulich, kann aber noch nicht das Ende der Fahnenstange sein“,
Scheele: „Eltern von kranken, minderjährigen Kindern dürfen keine Kosten umgehängt werden!“
Nach Hinweis von Kontroll-Landesrat Sven Hergovich kommt es im NÖ Krankenanstaltengesetz zu Adaptierungen im Sinne von betroffenen Familien Der sogenannte Kinderselbstbehalt wurde in öffentlichen Spitälern im Jahr 2017 abgeschafft, begleitende Eltern müssen jedoch weiterhin im Zuge eines stationären Aufenthaltes ihres Kindes in einem Krankenhaus Kostenbeiträge bezahlen. Kontroll-Landesrat Sven Hergovich hat Anfang Jänner darauf hingewiesen, dass Niederösterreich in diesem Bereich trauriger Kosten-Spitzenreiter ist, da für Kinder im Alter von eins bis 13 über 40 EUR pro Tag und ab 14 sogar über 80 Euro pro Tag in Rechnung gestellt werden. „Erfreulicherweise wurde auf diesen Hinweis sofort reagiert und eine Neugestaltung