Verhetzung

FPÖ-Waldhäusl muss sich der strafrechtlichen Verfolgung stellen

Verhetzung ist kein Kavaliersdelikt; Waldhäusl besaß zum Tatzeitpunkt keine Abgeordnetenimmunität; Verwunderung über ÖVP-Rückendeckung Während die ÖVP im NÖ Landtag verhindert, dass die Staatsanwaltschaft Wien dem Verdacht der Verhetzung gegen Gottfried Waldhäusl nachgehen kann, stimmte die SPÖ NÖ ganz klar für dessen Auslieferung. Klubobmann Hannes Weninger: „Zum Zeitpunkt seiner erneut menschenverachtenden Äußerungen war Gottfried Waldhäusl Mitglied der NÖ Landesregierung und damit nicht immun. Dies nun als Argument gegen eine strafrechtliche Verfolgung vorzuschieben, widerspricht jeder Rechtsauffassung! Waldhäusl muss sich der strafrechtlichen Verfolgung stellen. Der Rechtsstaat gilt auch für ihn!“

25.05.2023|Allgemeines, Hannes Weninger|

SPÖ-Landtagsklub für Auslieferung von Gottfried Waldhäusl

Waldhäusl besaß zum Tatzeitpunkt keine Abgeordnetenimmunität; Verwunderung über ÖVP-Rückendeckung „Gottfried Waldhäusl muss sich der strafrechtlichen Verfolgung stellen. Der Rechtsstaat gilt auch für ihn“, fordert SPÖ-Klubobmann Hannes Weninger die Auslieferung des FPÖ-Mandatars, denn „Verhetzung ist kein Kavaliersdelikt!“ Die SPÖ wird heute im Verfassungsausschuss der Auslieferung zustimmen. Waldhäusl war zum Zeitpunkt seiner menschenverachtenden Äußerungen Mitglied der NÖ Landesregierung und damit nicht immun. „Seine jetzige Abgeordnetenimmunität als Argument gegen eine strafrechtliche Verfolgung vorzuschieben, widerspricht jeder Rechtsauffassung“, kritisiert Weninger die ÖVP-Rückendeckung für Waldhäusl.

17.05.2023|Allgemeines, Hannes Weninger|
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