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Klubobmann Hannes Weninger zur Veröffentlichung des Prüfberichts zur EVN AG sowie deren Tochtergesellschaften:

24.03.2023|

„Sollte der Rechnungshofausschuss wieder keinen vertraulichen Zusatzbericht mit allen notwendigen Daten erhalten, kann der Landtag erneut seinem gesetzlichen Prüfauftrag, wie verfassungsmäßig vorgesehen, nicht nachkommen. Dann wäre dieser Bericht zur EVN AG und deren Tochtergesellschaften,