17.08.2023
Weninger an ÖVP: „Her mit dem Zinspreisdeckel!“
SPÖ fordert Übergewinnsteuer von Banken bzw. Bankenabgabe, um Wohnen leistbar zu machen
Nachdem der Landesparteivorsitzende der SPÖ NÖ, Kontroll-Landesrat Sven Hergovich, mit der Forderung, Banken zu regulieren und die Zinslast zu begrenzen, vorgeprescht ist, schlägt SPÖ-Klubobmann Hannes Weninger in dieselbe Kerbe:
„Die Preise gehen in unserem Land weiter durch die Decke: Der tägliche Einkauf ist für die Niederösterreicher*innen zu einer Tortur geworden, viele Menschen wissen nicht, wie sie über den anstehenden Herbst und Winter die Heizkosten berappen sollen und speziell das Wohnen ist mittlerweile zu einem Luxus geworden. Die Forderung von Sven Hergovich, Übergewinne von Banken zu besteuern und einen Zinspreisdeckel einzuführen, um Häuslbauer und Wohnungskäufer zu entlasten, ist sofort umzusetzen!“
Weninger abschließend:
„Die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher haben lange genug die Zeche für die Untätigkeit der ÖVP gezahlt, jetzt müssen die Banken blechen!“
Teile diesen Beitrag!
Weitere Beiträge
Weninger: ecoplus soll Korneuburger Werft entwickeln
Zukunftschance darf nicht am spontanen Njet-Reflex der ÖVP scheitern Als einmalige Entwicklungschance für die Stadt Korneuburg und die Region bezeichnet SPÖ-Klubobmann Hannes Weninger den Vorschlag von SPÖ-Landesparteivorsitzendem Sven Hergovich und Korneuburgs Vizebürgermeisterin Bernadette Haider-Wittmann
Spenger: „Elektronische Preisschilder dürfen keinen Nachteil für Kunden ergeben!“
SPÖ NÖ unterstützt die Kritik der Arbeiterkammer SPÖ-Konsumentenschutzsprecher LAbg. Rainer Spenger kann die Kritik der Arbeiterkammer an elektronischen Preisschildern gut verstehen: „Es darf keinesfalls geschehen, dass die elektronischen Preisschilder zum Nachteil der Konsumentinnen und
Suchan-Mayr: „Kein Wunder, dass die Menschen der EVN den Rücken kehren!“
Klage gegen EVN-Preiserhöhung erfolgreich; SPÖ fordert günstige Energiepreise und nimmt Schwarz-Blau in die Pflicht Das Landesgericht Wiener Neustadt hat ein Urteil gefällt: Es war unrechtmäßig, dass EVN-Kunden von indexgebundenen Preissteigerungen um bis zu 500