11.05.2023
KO Weninger: „Muttertag nutzen, um Unterstützung bei der Abholung des Wohn- und Heizkostenzuschusses zu geben!“
Habt keine Scheu und Hemmung einen Antrag zu stellen – ihr verdient euch Entlastung
„Das Zusammenkommen am Muttertag bietet sich als perfekte Möglichkeit an, ältere Menschen bei der Beantragung des Wohn- und Heizkostenzuschusses zu unterstützen“, appelliert Klubobmann LAbg. Hannes Weninger an die Enkerl, Töchter und Söhne, den Großeltern bzw. Eltern beim Ausfüllen zu helfen:
„Jene die nicht permanent am Handy oder Computer hängen haben hier einen klaren Informationsnachteil und tun sich auch schwerer letztlich den Antrag zu stellen. Hier sind Angehörige, Nachbarn, Betreuerinnen und Betreuer gefordert die notwendige Unterstützung zu geben.“
KO LAbg. Hannes Weninger: „Das steht euch zu – ihr verdient Entlastung.“
50 Prozent haben laut Aussendung des Landes den Antrag auf Wohn- und Heizkostenzuschuss bisher abgegeben. Darauf darf man sich nicht ausruhen, das seien noch immer 50 Prozent der Anspruchsberechtigten zu wenig, weiß Weninger abschließend:
„Wir leben in Zeiten enormer Teuerung. Jeder Niederösterreicher und jede Niederösterreicherin haben sich Entlastung verdient. Oft haben die, die es am meisten brauchen Hemmungen die Leistung zu beantragen. Mir ist es wichtig jedem und jeder die Scheu zu nehmen einen Antrag zu stellen. Das steht euch zu – ihr verdient Entlastung.“
Antragsmöglichkeit unter: www.noe.gv.at (Wohn- und Heizkostenzuschuss) oder telefonisch unter 02742/9005/15970 (Anm.: Unter dieser Nummer kann der Wunsch auf Zusendung eines Antragsformulars deponiert werden)
Anmerkung zu Einkommensgrenzen: Wenn eine Person an einer Adresse einen Hauptwohnsitz hat = bis 40.000 Euro jährliches Bruttoeinkommen; Wenn mehrere Personen an einer Adresse einen Hauptwohnsitz haben: bis 100.000 Euro jährliches Bruttoeinkommen.