25.01.2024
Scheele: „Eltern von kranken, minderjährigen Kindern dürfen keine Kosten umgehängt werden!“
Nach Hinweis von Kontroll-Landesrat Sven Hergovich kommt es im NÖ Krankenanstaltengesetz zu Adaptierungen im Sinne von betroffenen Familien
Der sogenannte Kinderselbstbehalt wurde in öffentlichen Spitälern im Jahr 2017 abgeschafft, begleitende Eltern müssen jedoch weiterhin im Zuge eines stationären Aufenthaltes ihres Kindes in einem Krankenhaus Kostenbeiträge bezahlen. Kontroll-Landesrat Sven Hergovich hat Anfang Jänner darauf hingewiesen, dass Niederösterreich in diesem Bereich trauriger Kosten-Spitzenreiter ist, da für Kinder im Alter von eins bis 13 über 40 EUR pro Tag und ab 14 sogar über 80 Euro pro Tag in Rechnung gestellt werden.
„Erfreulicherweise wurde auf diesen Hinweis sofort reagiert und eine Neugestaltung des Kostenbeitrages von Begleitpersonen im NÖ Krankenanstaltengesetz vorgelegt, der Verbesserungen für die Betroffenen bringt“,
zeigt sich SPÖ-Gesundheitssprecherin LAbg. Mag. Karin Scheele in einem ersten Schritt zufrieden.
Der vorliegende Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Befreiung vom Begleitpersonenbeitrag für 0-1-jährige Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr ausgeweitet und darüber hinaus eine Staffelung des Begleitpersonenbeitrags je nach Altersgruppen vorgesehen wird. Die SPÖ NÖ hat diesem Gesetzesentwurf zwar zugestimmt, verlangte per Abänderungsantrag jedoch eine Befreiung vom Begleitpersonenbeitrag für alle Eltern mit minderjährigen Kindern.
„Denn Familien, die ohnehin mit großem Leid belastet sind, sollten nicht auch noch zur Kasse gebeten werden!“,
so Scheele abschließend.
Der Abänderungsantrag der SPÖ wurde von ÖVP, FPÖ und Neos abgelehnt.
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