AllgemeinesHannes Weninger

25.05.2023

FPÖ-Waldhäusl muss sich der strafrechtlichen Verfolgung stellen

Verhetzung ist kein Kavaliersdelikt; Waldhäusl besaß zum Tatzeitpunkt keine Abgeordnetenimmunität; Verwunderung über ÖVP-Rückendeckung

Während die ÖVP im NÖ Landtag verhindert, dass die Staatsanwaltschaft Wien dem Verdacht der Verhetzung gegen Gottfried Waldhäusl nachgehen kann, stimmte die SPÖ NÖ ganz klar für dessen Auslieferung.

Klubobmann Hannes Weninger:

„Zum Zeitpunkt seiner erneut menschenverachtenden Äußerungen war Gottfried Waldhäusl Mitglied der NÖ Landesregierung und damit nicht immun. Dies nun als Argument gegen eine strafrechtliche Verfolgung vorzuschieben, widerspricht jeder Rechtsauffassung! Waldhäusl muss sich der strafrechtlichen Verfolgung stellen. Der Rechtsstaat gilt auch für ihn!“

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