21.09.2023
Novelle zum NÖ-Kleingartengesetz mit großer Mehrheit im Landtag angenommen
Gesetzesnovelle aus dem Verantwortungsbereich von Landesrat Sven Hergovich bringt Verbesserungen für Niederösterreichs Kleingärtner
LAbg. Mag. Christian Samwald zeigt sich erfreut, dass die Novelle des NÖ Kleingartengesetzes im Landtag mit großer Mehrheit angenommen wurde:
„Ein großer Dank gebührt unserem Landesrat Sven Hergovich und LAbg. Mag. Kerstin Suchan-Mayr, die sich für die Interessen der niederösterreichischen Kleingärtner massiv eingesetzt haben! Mit der vorliegenden Novelle kann diese besondere Freizeiteinrichtung noch attraktiver gestaltet werden!“
Die Änderungen im Detail:
- Die maximale Gebäudehöhe (Fisthöhe) wird von 4,7 m auf 5,2 m angehoben.
- Die Traufenhöhe steigt von 3 m auf 3,8 m.
- Nebengebäude dürfen künftig 6 m² (statt 4 m²) haben und um einen halben Meter (Anm.: von 2 m auf 2,5) höher sein.
- Mit entsprechendem Brandschutz ist künftig auch die Unterschreitung des Abstandes (Anmerkung: 2 m) zum nächsten Kleingarten möglich.
- Die Nebengebäude müssen nicht mehr an das Hauptgebäude angebaut sein.
- Und die Einfriedung darf innerhalb der Kleingartenanlage bis max. 1,80 m hoch sein.
Auch Landesrat Sven Hergovich bedankt sich für die breite Zustimmung und die gute Zusammenarbeit im Vorfeld:
„Mich freut es ganz besonders, dass wir gemeinsam gesetzliche Verbesserungen für die über 10.000 Kleingärtnerinnen und Kleingärtner auf den Weg gebracht haben und ich wünsche allen eine schöne und erholsame Zeit in ihrem kleinen Paradies!“