03.07.2025
Pfister zu NÖ Landesgesundheitsagentur: „780 Millionen Euro für ‚sonstiger Sachaufwand‘ schreien nach einer Erklärung“
SPÖ kritisiert fehlende Transparenz im LGA-Geschäftsbericht
„Wenn im Geschäftsbericht der Landesgesundheitsagentur 780 Millionen Euro unter ‚sonstiger Sachaufwand‘ laufen, aber man nicht weiß, wofür das konkret ausgegeben wird, dann ist das absolut inakzeptabel – politisch und finanziell“,
kritisiert SPÖ-LAbg. Rene Pfister scharf.
Im Geschäftsbericht der NÖ Landesgesundheitsagentur für 2024 wird ein Gesamtaufwand von 3,74 Milliarden Euro ausgewiesen. Davon entfallen 2,17 Milliarden auf Personal und über 531 Millionen auf medizinisches Material und Fremdleistungen.
„Doch was genau sich hinter dem Begriff ‚sonstiger Sachaufwand‘ verbirgt, der mit satten 780 Millionen Euro zu Buche schlägt, bleibt völlig unklar. Wer so arbeitet, sorgt nicht für Vertrauen, sondern für Stirnrunzeln“, so Pfister: „Wir reden hier nicht von einem Randposten, sondern von fast einer Milliarde Euro. Das verdient Antworten, keine Überschriften. Wir fordern vollständige Transparenz über diese Ausgaben – jeder Euro in unserem Gesundheitssystem muss nachvollziehbar sein!“
Teile diesen Beitrag!
Weitere Beiträge
SPÖ NÖ setzt Bonus für Notfall- und RettungssanitäterInnen sowie Zivildiener durch
Haupt- und ehrenamtlichen Kräfte der Rettungs- und Krankentransporte sollen endlich ihre verdiente Wertschätzung erhalten Der Klubobmann der SPÖ NÖ, LAbg. Reinhard Hundsmüller, zeigt sich hocherfreut, dass sich der gesamte Landtag der SPÖ NÖ
Scheele: „Pflegende Angehörige werden in NÖ im Stich gelassen!“
SPÖ NÖ fordert für pflegende Angehörige vehement eine Arbeitsanstellung beim Land NÖ samt Entlohnung und Sozialversicherung Pflegende Angehörige leisten einen wesentlichen Beitrag an der Betreuung von pflegebedürftigen Menschen zu Hause. Durch ihre Leistung wird
SPÖ NÖ fordert Corona-Bonus von 500 Euro auch für Notfall- und RettungssanitäterInnen sowie Zivildiener
Zuletzt wurde im Nationalrat eine Novelle des Pflegefondsgesetzes und des COVID-19 Zweckzuschussgesetzes beschlossen, wonach als Beitrag für die Finanzierung von außerordentlichen Belastungen sowie außerordentliche Zuwendungen an Betreuungs-, Pflege- und Reinigungspersonal, ein Zuschuss in der