AllgemeinesWolfgang Kocevar

25.04.2024

Kocevar: „Causa Koza in Vösendorf zeigt, dass der Rechnungshof auch die Möglichkeit haben muss, Gemeinden unter 10.000 Einwohner zu prüfen“

SPÖ-Antrag im NÖ Landtag soll mehr Transparenz bringen; zusätzlich wird ein Rederecht für Landesrechnungshof und Volksanwaltschaft im Landtag gefordert

Die SPÖ hat im NÖ Landtag gemeinsam mit den NEOS zwei Anträge eingebracht, die einerseits dem Landesrechnungshof die Möglichkeit geben soll, auch Gemeinden unter 10.000 Einwohner zu prüfen und anderseits dem Landesrechnungshof bzw. der Volksanwaltschaft ein Rederecht im Landtag gewährleistet.

SPÖ-Rechnungshofsprecher LAbg. Wolfgang Kocevar verwies im Plenum hinsichtlich des Antrags auf ein Rederecht im Landtag für die Direktorin des Landesrechnungshofs sowie für die Mitglieder der Volksanwaltschaft darauf, dass Niederösterreich mitunter das einzige Bundesland ist, wo die Volksanwaltschaft im Landtag kein Rederecht hat:

„Vertreter des Landesrechnungshofs und Mitglieder der Volksanwaltschaft können zwar an Ausschuss- und Plenarsitzungen teilnehmen, haben aber bis dato lediglich ein Teilnahmerecht. Doch gerade in Debatten, wo es um Berichte des Rechnungshofs bzw. der Volksanwaltschaft geht, sollten sie auch die Möglichkeit erhalten, Stellung zu nehmen, richtigzustellen und zu entgegnen.“

Dieser Antrag wurde von ÖVP und FPÖ vollkommen unverständlicherweise abgelehnt.

Der Antrag bzgl. einer Landesrechnungshofprüfung auch von Gemeinden unter 10.000 Einwohnern, wurde am vergangenen Donnerstag im Ausschuss auf Antrag von ÖVP und FPÖ vertagt, weshalb dieser in der Landtagssitzung noch keine Berücksichtigung fand. Kocevar unterstreicht dennoch, die Wichtigkeit dieses Antrags – nicht zuletzt aufgrund der einschlägigen Vorfälle in Vösendorf rund um ÖVP-Skandalbürgermeister Koza:

„Neben Koza, der sich bei der Klage gegen ihn mit einer Diversion verantworten musste, haben in den vergangenen Monaten auch andere ÖVP-Bürgermeister, wie bspw. in Grafenwörth oder Pyhra, bewiesen, dass der Landesrechnungshof zu jeder Zeit die Möglichkeit haben muss, auch kleine Gemeinden zu prüfen!“

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