Bildung und KinderbetreuungFranz SchnablRené Pfister

14.09.2021

Schnabl/Pfister: „Eltern müssen sich aktuell Urlaub nehmen, um Kinder in Quarantäne zu betreuen!“

Sonderbetreuungszeit gilt erst ab 1. Oktober; Türkis-grüne Bundesregierung muss Fehler umgehend korrigieren

Bis Juli 2021 bekamen Eltern Sonderbetreuungszeit zugesprochen, wenn Kindergarten oder Schule geschlossen wurden und dort keine Betreuung angeboten wurde oder das eigene Kind in Quarantäne musste. Diese Verordnung bzgl. der Sonderbetreuungszeit ist mit Juli ausgelaufen und wurde nun, auf Drängen der Gewerkschaften, verlängert. Diese gilt allerdings erst ab 1. Oktober 2021!

Der Landesparteivorsitzende der SPÖ NÖ, LHStv. Franz Schnabl, fordert daher umgehend die Korrektur dieses Fehlers: „Wie die Arbeiterkammer Niederösterreich berichtet, ist die Aufregung der Eltern aktuell sehr groß, da sie nicht wissen, wie sie die Betreuung ihrer Liebsten im Fall einer Quarantäne bewerkstelligen sollen! Auch in unserem online eigens eingerichteten Beschwerdebriefkasten (Anm.: https://beschwerdebriefkasten.at/) erhalten wir erste Zusendungen! Wir fordern umgehend die Änderung dieses groben Fehlers der Bundesregierung und eine rückwirkende Sonderbetreuungszeit mit Anfang September!“

LHStv. Franz Schnabl: „Die Verordnung muss geändert werden! Die Sonderbetreuungszeit muss rückwirkend mit Anfang September gelten.“

Arbeitnehmersprecher LAbg. Rene Pfister pflichtet Schnabl bei und ergänzt: „Hunderte Eltern werden in Niederösterreich aktuell vor vermeidbare Probleme gestellt, weil ÖVP und Grüne zum x-ten Mal ihre Hausaufgaben nicht erledigen und einen Fauxpas nach dem anderen liefern! Es darf jedenfalls nicht sein, dass berufstätige Eltern einen Nachteil bei der notwendig gewordenen Betreuung ihrer Kinder erfahren! Diese Verordnung muss umgehend geändert werden!“

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